Online Kundenservice 

Sie möchten Wasser, Strom, Erdgas oder Fernwärme anmelden. Dann sind Sie bei uns genau richtig. 

Tarife für die Stromversorgung

Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten Haushaltskunden und gewerblichen Haushaltskunden.

Private Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen.

Wir verzichten auf Wechselboni und auf eine Preisgarantie, um langfristig stabile Preise und die Weitergabe von Preissenkungen zu sichern.

Sondervertragskunden

Sondervertragskunden sind Letztverbraucher, die weder private noch gewerbliche Haushaltskunden sind oder einen Sondervertrag (Treuetarif sowie Grünstromtarif der GWB) mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben. Sie erhalten individuelle Preise und Lieferkonditionen.

Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten Ihnen folgende Tarife an:

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Stromversorgungsnetz beliefert. Der Grundversorgungstarif gilt für jeden, der eine Wohnung bezieht und keinen anderen Versorger wählt. Die Grundversorgung wird alle drei Jahre festgelegt, zuletzt 2024. Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden beliefern, bleibt der Eigenbetrieb für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger in Baiersbronn, Obertal, Mitteltal, Friedrichstal, Tonbach, Reichenbacher Höfe und Schönmünzach.

Basistarif

  • Versorgung im Rahmen des Basistarifs entspricht dem Grundversorgungsvertrag
  • Grundversorgungsvertrag kommt automatisch durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Versorgungsnetz zustande
  • Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit möglich
  • Strom-GVV (PDF)
  • Ergänzende Bedingungen zur Strom GVV (PDF)

  • Versorgung im Rahmen des Treuetarifs entspricht einem Sondervertrag
  • Arbeitspreis ist verglichen mit dem Basistarif niedriger
  • Versorgung im Rahmen des Treuetarifs verpflichtet den Kunden die benötigte Elektrizität bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres von den Gemeindewerken zu beziehen
  • Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen ausschließlich zum 31. Dezember des laufenden Jahres bzw. bei Umzug des Kunden aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers möglich
  • Verlängerung des Vertrags (Laufzeit: 31. Dezember des Folgejahres) erfolgt automatisch, sofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt

Nutzen Sie die Möglichkeit mit unserem Grünstromtarif einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diesen Strom erzeugen ausschließlich und garantiert die Wasserkraftanlagen der Gemeindewerke Baiersbronn – zu 100% erneuerbar und zu 100% regional.

  • Versorgung im Rahmen des Grünstromtarifs entspricht einem Sondervertrag
  • Versorgung mit Elektrizität, die ausschließlich und garantiert in den Wasserkraftanlagen der Gemeindewerke Baiersbronn erzeugt wird – 100% erneuerbar und 100% regional
  • Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen ausschließlich zum 31. Dezember des laufenden Jahres bzw. bei Umzug des Kunden aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers möglich
  • Verlängerung des Vertrages (Laufzeit: 31. Dezember des Folgejahres) erfolgt automatisch, sofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt

Preisblatt Grundversorgung Erdgas ab 01.01.2026 (PDF)

Mehr Informationen über die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.

  • Versorgung im Rahmen des dynamischen Tarifs entspricht einem Sondervertrag
  • Belieferung von Kunden mit intelligenten Messsystemen
  • Der Dynamische Tarif gibt zeitliche Strompreisschwankungen an den Stromkunden weiter. Sinken die Preise an der Börse, dann sinkt auch Ihr Strompreis. Steigt der Börsenpreis, erhöht sich auch Ihr Strompreis.

Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Tarifschaltzeiten

Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern auch einen günstigen Nebentarif an. 

Ortsteil

Zeitraum

Baiersbronn

21:00 - 05:00 Uhr

Mitteltal und Obertal

22:00 - 06:00 Uhr

Tonbach - Friedrichstal

21:00 - 05:00 Uhr

 Sperrzeiten Wärmepumpe:    von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Elektritzität und Gas, Postfach 8001 in 53105 Bonn Telefon 030 22480500 oder 01805-101000 Telefax: 030-22480323 oder per Email verbraucherservice-energie(at)bnetz.de

Um Streitigkeiten zwischen den Gemeindewerken Baiersbronn und dem Kunden über den Vertragsgegenstand zu lösen, kann der Kunde die außergerichtliche Streitbeilegung wählen, wenn die Gemeindewerke Baiersbronn die Beschwerde des Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang beantworten oder nicht beheben.

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin, Telefon 030 2757240 Telefax 030-2757240 69 info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Tarife für die Erdgasversorgung

Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Haushaltskunden.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz zählen private und gewerbliche Haushaltskunden zu den Endverbrauchern. Sie beziehen Energie hauptsächlich für den Eigenverbrauch im Haushalt von ihrem Versorger.

Sondervertragskunden:

Sondervertragskunden sind Endverbraucher, die nicht zu den privaten oder gewerblichen Haushaltskunden gehören.

Sie schließen einen Sondervertrag mit einem Versorger ab.

Wenn Sie weder privater noch gewerblicher Haushaltskunde sind, erhalten Sie individuelle Preise und Lieferkonditionen.

Nach § 36 Abs. 1 EnWG nennt man das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Gasversorgungsnetz mit Gas versorgt, Grundversorger.

Im Rahmen des Grundversorgungstarifs liefert das Unternehmen grundsätzlich jede Person, die eine Wohnung bezieht und keinen anderen Versorger gewählt hat.

Die Grundversorgung wird alle drei Jahre neu festgelegt, zuletzt 2024.

Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden mit Gas versorgen, bleibt der Eigenbetrieb für die Jahre 2025 bis 2027 Grundversorger.

Preisblatt Grundversorgung Erdgas ab 01.01.2026 (PDF)

Gas GVV (PDF)

Selbstverständlich beliefern wir Sie gerne auch mit Biogas.

Biogas Zertifikat (PDF)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Elektritzität und Gas, Postfach 8001 in 53105 Bonn Telefon 030 22480500 oder 01805-101000 Telefax: 030-22480323 oder per Email verbraucherservice-energie(at)bnetz.de

Um Streitigkeiten zwischen den Gemeindewerken Baiersbronn und dem Kunden über den Vertragsgegenstand zu lösen, kann der Kunde die außergerichtliche Streitbeilegung wählen, wenn die Gemeindewerke Baiersbronn die Beschwerde des Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang beantworten oder nicht beheben.

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin, Telefon 030 2757240 Telefax 030-2757240 69 info(at)schlichtungsstelle-energie.de