Frey, Franziska
Leitung Vertrieb
Sie möchten Wasser, Strom, Erdgas oder Fernwärme anmelden. Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten Haushaltskunden und gewerblichen Haushaltskunden.
Private Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen.
Wir verzichten auf Wechselboni und auf eine Preisgarantie, um langfristig stabile Preise und die Weitergabe von Preissenkungen zu sichern.
Sondervertragskunden
Sondervertragskunden sind Letztverbraucher, die weder private noch gewerbliche Haushaltskunden sind oder einen Sondervertrag (Treuetarif sowie Grünstromtarif der GWB) mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben. Sie erhalten individuelle Preise und Lieferkonditionen.
Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten Ihnen folgende Tarife an:
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Stromversorgungsnetz beliefert. Der Grundversorgungstarif gilt für jeden, der eine Wohnung bezieht und keinen anderen Versorger wählt. Die Grundversorgung wird alle drei Jahre festgelegt, zuletzt 2024. Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden beliefern, bleibt der Eigenbetrieb für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger in Baiersbronn, Obertal, Mitteltal, Friedrichstal, Tonbach, Reichenbacher Höfe und Schönmünzach.
Basistarif
Nutzen Sie die Möglichkeit mit unserem Grünstromtarif einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diesen Strom erzeugen ausschließlich und garantiert die Wasserkraftanlagen der Gemeindewerke Baiersbronn – zu 100% erneuerbar und zu 100% regional.
Preisblatt Grundversorgung Erdgas ab 01.01.2026 (PDF)
Mehr Informationen über die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Tarifschaltzeiten
Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern auch einen günstigen Nebentarif an.
Ortsteil | Zeitraum |
Baiersbronn | 21:00 - 05:00 Uhr |
Mitteltal und Obertal | 22:00 - 06:00 Uhr |
Tonbach - Friedrichstal | 21:00 - 05:00 Uhr |
Sperrzeiten Wärmepumpe: von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Elektritzität und Gas, Postfach 8001 in 53105 Bonn Telefon 030 22480500 oder 01805-101000 Telefax: 030-22480323 oder per Email verbraucherservice-energie(at)bnetz.de
Um Streitigkeiten zwischen den Gemeindewerken Baiersbronn und dem Kunden über den Vertragsgegenstand zu lösen, kann der Kunde die außergerichtliche Streitbeilegung wählen, wenn die Gemeindewerke Baiersbronn die Beschwerde des Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang beantworten oder nicht beheben.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin, Telefon 030 2757240 Telefax 030-2757240 69 info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Haushaltskunden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz zählen private und gewerbliche Haushaltskunden zu den Endverbrauchern. Sie beziehen Energie hauptsächlich für den Eigenverbrauch im Haushalt von ihrem Versorger.
Sondervertragskunden:
Sondervertragskunden sind Endverbraucher, die nicht zu den privaten oder gewerblichen Haushaltskunden gehören.
Sie schließen einen Sondervertrag mit einem Versorger ab.
Wenn Sie weder privater noch gewerblicher Haushaltskunde sind, erhalten Sie individuelle Preise und Lieferkonditionen.
Nach § 36 Abs. 1 EnWG nennt man das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Gasversorgungsnetz mit Gas versorgt, Grundversorger.
Im Rahmen des Grundversorgungstarifs liefert das Unternehmen grundsätzlich jede Person, die eine Wohnung bezieht und keinen anderen Versorger gewählt hat.
Die Grundversorgung wird alle drei Jahre neu festgelegt, zuletzt 2024.
Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden mit Gas versorgen, bleibt der Eigenbetrieb für die Jahre 2025 bis 2027 Grundversorger.
Selbstverständlich beliefern wir Sie gerne auch mit Biogas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Elektritzität und Gas, Postfach 8001 in 53105 Bonn Telefon 030 22480500 oder 01805-101000 Telefax: 030-22480323 oder per Email verbraucherservice-energie(at)bnetz.de
Um Streitigkeiten zwischen den Gemeindewerken Baiersbronn und dem Kunden über den Vertragsgegenstand zu lösen, kann der Kunde die außergerichtliche Streitbeilegung wählen, wenn die Gemeindewerke Baiersbronn die Beschwerde des Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang beantworten oder nicht beheben.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin, Telefon 030 2757240 Telefax 030-2757240 69 info(at)schlichtungsstelle-energie.de