Brezing, Jonas
Technischer Betriebsleiter Strom und Telekommunikation
Die Gemeindewerke Baiersbronn besitzen und betreiben das Stromnetz im Gebiet Baiersbronn (ausgenommen das Netzgebiet der Netze Baden-Württemberg in Klosterreichenbach, Heselbach, Huzenbach, Röt, Schönegründ, Schwarzenberg und teilweise Schönmünzach) und sind für Erhalt, Betrieb, Ausbau sowie Überwachung verantwortlich.
Das Netz umfasst Mittel‑, Um‑ und Niederspannung.
Technischer Betriebsleiter Strom und Telekommunikation
Netzbetrieb Strom
Zähler- und Messwesen Strom
Leitung Netzdienste, Energiemanagement
Netzdienste
Netzdienste
Gemäß Paragraph 41 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden‑Württemberg ist es die öffentlich‑rechtliche Pflicht der Gemeinden, Straßen in geschlossener Ortslage inklusive Ortsdurchfahrten zu beleuchten.
Für die Straßenbeleuchtung zuständig sind das Bauamt der Gemeinde Baiersbronn und die Gemeindewerke Baiersbronn.
Technische Fragen (Betrieb, Reparatur der Leuchtmittel):
Herr Sven Merkel, Telefon 07442 842322, E-Mail: merkelsven(at)gemeindebaiersbronn.de.
Bauliche Fragen (Bau, Reparatur von Lampenkörpern und Masten): Herr Florian Schlenk, Telefon 07442 8421308, E-Mail: schlenkflorian(at)gemeindebaiersbronn.de.
Der Anschluss an die öffentliche Stromversorgung läuft bei einem Neubau wie folgt ab:
Antrag auf Anschluss an das Niederspannungsnetz (PDF)
Antrag auf Inbetriebsetzung (PDF)
Erläuterungen zu den Vordrucken (PDF)
Hinweise Mitteilungspflichten (PDF)
Messstellenvertrag
Der Messstellenvertrag nach dem Messstellenbetriebsgesetz entsteht automatisch zwischen Anschlussnutzern und den Gemeindewerken Baiersbronn, sobald über eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem Strom aus dem allgemeinen Versorgungsnetz entnommen wird.
Es gilt das unter Preise veröffentlichte Preisblatt.
Messstellenvertrag Lieferanten (PDF)
Messstellenvertrag Anschlussnehmer (PDF)
Anlage cEDI Vereinbarung (PDF)
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt Voraussetzungen, Rechte und Pflichten des Messstellenbetriebs zwischen Netz‑ und Messstellenbetreiber.
Die Gemeindewerke Baiersbronn sind im Netzgebiet grundzuständige Messstellenbetreiber.
Bei Tätigkeit konkurrierender Messstellenbetreiber stellen wir, die Gemeindewerke Baiersbronn, einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag bereit.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF)
Entgelte Messstellenbetrieb (PDF)
Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen. Messung beinhaltet Ablesung und Auslesung sowie Datenweitergabe an Berechtigte.
Messstellenbetreiber ist der örtliche Netzbetreiber oder ein Dritter, der den Messstellenbetrieb ausführt.
Netznutzungs- und_Lieferantenrahmenvertrag (PDF)
Kontaktdatenblatt Netznutzer ab 06.11.2025 (PDF)
Anlage cEDI Vereinbarung (PDF)
Nachweis für Wiederverkäufer bis 07.06.2029 (PDF)
Netznutzungsentgelte
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt den Betrieb von Energieversorgungsnetzen; Netzentgelte der Betreiber werden von der Regulierungsbehörde kontrolliert.
Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz müssen Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Rechnungsanlagen, Werbematerial und auf ihrer Website für den Verkauf von Elektrizität an Letztverbraucher angeben:
1.) Anteil der einzelnen Energieträger am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat
2.) Umweltauswirkungen des Mixes, mindestens Kohlendioxidemissionen und radioaktiven Abfall
Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder technischer/vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der jeweiligen Netz‑ oder Umspannebene abweicht, müssen Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Kunden gemäß § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anbieten, das sein besonderes Nutzungsverhalten berücksichtigt. Dafür ermitteln sie Hochlastzeitfenster.