Wasser

Unser wichtigstes Gut ist Wasser. Es ist unverzichtbar und von großer Bedeutung. Trinkwasser deckt den menschlichen Bedarf. Es ist das wichtigste Lebensmittel und lässt sich nicht ersetzen.

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Service und Informationen

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) verpflichtet den Wasserversorger den betroffenen Verbrauchern mindestens einmal jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zu übermitteln.

Ortsnetz Baiersbronn März 2026 (PDF)

Ortsnetz Hinterlangenbach März 2026 (PDF)

Ortsnetz Huzenbach März 2026 (PDF)

Ortsnetz Klosterreichenbach März 2026 (PDF)

Ortsnetz Obertal März 2026 (PDF)

Ortsnetz Schönmünzach März 2026 (PDF)

Ortsnetz Tonbach März 2026 (PDF)

Wasseranalyse Kleine Kinzig 2025 Prüfbericht (PDF)

Wir versorgen Sie in der gesamten Gemeinde mit Wasser im Härtebereich weich.

Den genauen Grad deutscher Härte (°dH) Ihres Teilortes können Sie aus unten stehender Tabelle entnehmen:

Teilort:Grad deutscher Härte (°dH):
Baiersbronn4 °dH
Hinterlangenbach3-4 °dH
Huzenbach4 °dH
Klosterreichenbach5 °dH
Obertal4 °dH
Röt-Schönegründ4 °dH
Schwarzenberg-Schönmünzach4 °dH
Tonbach-Reichenbacher Höfe4 °dH

Nahezu alle 14.669 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baiersbronn sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen; es handelt sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Versorgungsverhältnis. Als Wasserversorger unterliegt die Gemeinde Baiersbronn vor allem hinsichtlich der Ermittlung und Erhebung der Gebühren kommunal- bzw. sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie z.B. Kommunalabgabenrecht, Gemeindeordnung, …  Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch einen Verwaltungsakt, den Gebührenbescheid.

Nähere Informationen sowohl in Bezug auf den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Bauherren) als auch in Bezug auf die Wasserentnahme (Kunden) entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Baierbronn Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Baiersbronn (PDF) bzw. der Abwassersatzung (PDF).

Die Verbrauchsgebühren für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:

Preisblatt Wasser ab 01.01.2024 (PDF)

Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung läuft bei einem Neubau wie folgt ab:

  • Der Bauherr wendet sich mit einem Baugesuch an das Bauamt, Gemeinde Baiersbronn.
  • Die Gemeindewerke Baiersbronn geben eine Stellungnahme ab, ob der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung möglich ist. Ist dies der Fall, teilen die Gemeindewerke Baiersbronn dem Bauherrn dies und die damit verbundenen Voraussetzungen (Vor-Ort-Begehung vor Baubeginn zur Festlegung der Trassenführung, …) mit.
  • Der Bauherr beantragt die Wasserversorgung sowie das Bauwasser bei den Gemeindewerken Baiersbronn.

Die Kosten für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Baiersbronn ergeben sich aus der Wasserversorgungssatzung (PDF).

Antrag für Ihre Wasserversorgung (PDF)